Taxiaktionstag in Dresden

Worum ging es den Taxlern am 10.04.19?

Das Taxi sollte wegen der Zugehörigkeit zum ÖPNV für die Öffentlichkeit geschützt werden. Aus dieser „Sonderstellung“ muss sich zugleich ein Mindestbeförderungstarif für die jeweilige Betriebssitzgemeinde und deren Geschäftsbereiche im Individualverkehr ergeben. Firmen wie die DVB, die DB oder die das Taxigewerbe ausmachen, die im Verbund des ÖPNV arbeiten und Arbeitsplätze innerhalb starrer Rahmen eines Sammelsurium aus Gesetzeswerken schaffen, welche für die Verlässlichkeit der angebotenen Dienstleistung grundlegend wichtig ist, sollten Schutz erhalten. Konkurrenz ist gewollt und wegweisend wichtig, aber Konkurrenz bedeutet auch Regelgleichheit um eine Vergleichsebene zu schaffen. Für unserer Fahrgäste, für unsere Stadt und für die Steuereinnahmen der Gemeinde, möchte ich das Mietwagen mehr anstatt weniger überwacht werden.

Fakt ist:

Bürger die sich eine Limousine mit Chauffeur (Mietwagen) bestellen, buchen den speziellen Service der Beförderung. Sie buchen ein neutrales Fahrzeug, gespickt mit geschäftlicher Individualität und Professionalität. Sie buchen also mehr wie das angebotene örtliche Taxi. Sie buchen ein Extra, ein Extrafahrzeug im Straßenverkehr und dieses Extra muss der Gemeinde auch mehr Steuern in die Kasse spühlen. Hier benötigen wir zukünftig einen Tarif auf Augenhöhe des Taxitarifes, dem örtlichem Mindestsatz für „Tür zu Tür Beförderung“ welcher für Taxis die Existenzsicherung darstellt.

Was hat der Aktionstag bewirkt?

hier die Medienberichte
Zusammensetzung des Verkehrsraums

Voraussetzungen zum Taxifahrer!

Zum Führen eines Taxis ist in Deutschland ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung der manchmal auch Personenbeförderungsschein für Taxi, umgangssprachlich eher P-Schein oder Taxischein genannt wird, notwendig. Dieser wird von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Dafür muss das 21. Lebensjahr vollendet sein (§ 48 FeV), zwei Jahre Fahrpraxis und der schulische Lehrgang zur Ortskenntnis mit Ortskundeprüfung sind nachzuweisen. Es werden dazu noch ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Punktekonto des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg sowie eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung inclusive MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung, verlangt.

Sind alle Kriterien seitens des Staates, zum Taxifahrer, erfüllt darf man ein Taxi fahren. Die Taxis selbst unterliegen strengen Kriterien und Auflagen.

Was ist ein Funktaxi?

Ein Funktaxi ist ein Taxi, das telefonisch, per Internet oder Taxi Deutschland App vom Gast bei einer Taxivermittlungszentrale bestellt werden kann. Das Taxi empfängt den Auftrag von der Vermittlungszentrale via Datenfunk zum Startpunkt der Taxifahrt. Das alles erfolgt digital und mit Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes, wobei nur die zur Fahrtenvermittlung erforderlichen Informationen auf ein spezielles Display in das Fahrzeug übertragen werden. Telefonnummer oder persönliche Daten des Fahrgastes bleiben ausschließlich der Vermittlungszentrale vorbehalten.

Wie ist das Taxi in Dresden geregelt?

Die meisten lizenzierten Funktaxis in Dresden werden von Einzelunternehmern betrieben. Es gibt auch Unternehmen die 15 und mehr Taxen betreiben. Alle Unternehmer sind Mitglied einer Genossenschaft und diese betreibt eine Taxivermittlungszentrale. Die Genossenschaft finanziert die Vermittlungszentrale aus dem Topf der Taxiumlage. Jedes Taxi der Genossenschaft leistet so monatlich den Beitrag zum Erhalt der Taxivermittlung.

Seit den Zeiten der Smartphones kann man mit GPS-gestützten Programmen und wenigen Tasteneingaben ein Taxi selbst anfordern, ohne Namen und Adresse mündlich übermitteln zu müssen. Die Taxiapp hier „Taxi Deutschland“ hat einen direkten Zugang zum Vermittlungsrechner der Funktaxizentrale. Das hat zu Vorteil das der Nutzer der Taxi Deutschland App nicht auf eine freie Telefonleitung warten müsste sondern seine Eingaben direkt selbst tätigen kann.

Taxis stehen an speziell dafür vorgesehenen Halteplätzen außerhalb des Verkehrsraums bereit, um auf Fahraufträge oder Gäste zu warten. Ein Gast am Taxihalteplatz hat die Wahl sein Taxi aus der Warteschlange zu wählen. Diese Wahl hat er auch bei telefonischer Bestellung oder mit unserer App „Taxi Deutschland“.

Infos für Fahrgäste!

Die Taxis sind ihrem Zweck nach in Kriterien aufgeteilt und auch die einzelnen Fahrer der einzelnen Taxen haben jeweils ihre Angebotskriterien.

So kann man in Dresden als kleines Beispiel. Einen Mercedes mit einer russischsprachigen Fahrerin oder ein Taxi VW Limousine mit Fahrer im Anzug oder um, fürs Kind sicher zu gehen, ein Taxi mit Kindersitz ordern.

Kommt ein Fahrer seiner Beförderungspflicht nicht nach, welche er innerhalb seiner Betriebssitzgemeinde (erkennbar an der ersten Ziffer der vierstelligen Ordungsnummer des Taxis) innehat, begeht er eine Ordnungswidrigkeit (§ 61 PBefG).

Wenn Kunden einem fahrenden Taxi mit Handzeichen einen Beförderungswunsch signalisieren, dürfen diese aufgenommen werden (§ 47 Abs. 1 Satz 2 PBefG). Außerhalb des eigenen Pflichtfahrgebiets (§ 47 Abs. 4 PBefG) gilt dies nicht und ist auch nicht zulässig. (§ 47 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 PBefG). Taxiunternehmen sind rechtlich an eine Betriebssitzgemeinde gebunden. Ein Wettbewerb zwischen Taxiunternehmen verschiedener Gemeinden ist, von bestellten Fahrten abgesehen also ausgeschlossen.

Der Taxifahrer ist verpflichtet, unaufgefordert die kürzeste oder kostengünstigste Fahrtstrecke zu wählen, sofern der Kunde nicht die Strecke festlegt.

Die Benutzung des Taxameters ist innerhalb des Pflichtfahrgebietes vorgeschrieben. Für Fahrten nach außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist der feste Tarif der Betriebssitzgemeinde nicht mehr bindend; Fahrer und Fahrgast können sich vor Fahrtantritt über einen abweichenden Fahrpreis einigen. Dieser kann – auch weil (innerhalb Deutschlands und mehr als 50  km) der höhere Mehrwertsteuersatz (19 %) zu berechnen ist – höher ausfallen.

Taxis dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken in „zweiter Reihe“, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen (§ 12 StVO).

Danke fürs Lesen euer Alexander Noack